Betriebsschließungsversicherung für Unternehmen - ObjektiVa

030 / 49962 - 560 Servicenummer                      info@objektiva.de

0800 / 0220100
Direkt zum Seiteninhalt

Betriebsschließungsversicherungen für Unternehmen

Absicherung bei behördlichen Betriebsschließungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Die stärksten Tarife für Betriebsschließungsversicherungen

Warum die Betriebsschließungsversicherung beim Versicherungsmakler beantragen?

Als unabhängiger Versicherungsmakler bieten wir individuelle und flexible Lösungen für Betriebsschließungsversicherungen an.

Für Gastronomiebetriebe, Großküchen und die Lebensmittelverarbeitung.
Wir präferieren erfahrene Versicherer für alle Branchen und Unternehmensgrößen:

  • Umfassender finanzieller Schutz nach behördlicher Betriebsschließung
  • Kompetenter Vergleich von Prämien und Deckungskonzepten verschiedener Versicherer
  • Professionelle Unterstützung im Schadenfall

Versichert sind:

  • Die finanziellen Folgen bei einer behörd­lich angeordneten Be­triebs­schließung
  • Die fort­laufenden Kosten und ent­gangenen Gewinne
  • Die Aufwendungen für die Wiederbeschaffung oder Brauchbarmachung von Waren und Vorräten

"Corona Pandemie"
Nur wenige Versicherer bieten eine Absicherung der Betriebsschließung durch Corona Viren

Betriebsschließungsversicherungen im Überblick

Individueller und auf Ihr Unternehmen abgestimmter Versicherungsschutz ist die Grundlage
für die verlässliche Absicherung der Betriebsschließungs Risiken in Ihrem Unternehmen.
Betriebsschließungsversicherungen decken Risiken, die entstehen, wenn durch behördlich Auflagen nach dem Infektionsschutzgesetz ein Betrieb geschlossen wird.

Für alle Unternehmen, die durch Infektionen gefärdet sein könnten.

Versichert sollte sein:

  • Die Absicherung vor den finanziellen Folgen einer im konkreten Einzel­fall be­hördlich ange­ordneten Schließung, um das Auftreten bestimmter Krank­heiten oder Krankheits­erreger zu ver­hüten oder zu bekämpfen.
  • Eine Betriebs­schließungs­versicherung deckt die Vermögens- und Sach­schäden ab, die dem Betrieb durch die so ange­ordneten Einzel­maßnahmen ent­stehen.
  • Im Schaden­fall werden der ent­gangene Gewinn und die fort­laufenden Kosten im Rahmen einer verein­barten Haftzeit von z.B. 30, 60 oder 90 Tagen ersetzt.
  • Die zu ver­nichtenden Waren und Vorräte genauso wie die Kosten für Ihre mögliche Brauch­bar­machung und die Desinfektion von Betriebs­räumen und Betriebsein­richtungen werden ersetzt.
  • Die zusätzlichen Lohn­kosten, die durch Tätigkeits- oder Beschäftigungs­verbote gegen einzelne Mitarbeiter oder Sie selbst erforder­lich werden sind mitversichert.


  • Ein offener, dynamischer Katalog von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern
  • Die Verordnungen infolge § 15 Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden dem Gesetz gleichgestellt
  • Die Teilbetriebsschäden und Wechselwirkungsschäden sollten mitversichert sein
  • Die Vorauszahlung bei staatlicher Entschädigung sollte möglich sein
  • Die Übernahme/Erstattung des Lohns bei Tätigkeitsverboten sollte versichert sein
  • Die Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen (gem. §§ 25 / 29 IfSG) sollten abgesichert sein
Betriebsschließungsversicherung für Lebensmittel und Gastronomie
Sichern Sie sich vor den Folgen von behördlich angeordneten Betriebsschließungen

Als erfahrener Versicherungsmakler bieten wir Ihnen innovative Betriebsschließungsversicherungen von
führenden Versicherungsanbietern.
Für kleine-, mittlere und große Unternehmen finden wir das richtige Angebot.
Damit Sie vor den finanziellen Folgen bei behördlich angeordneten Betriebsschließungen geschützt sind.

Mit den kompetentesten Versicherern haben wir vertragliche Vereinbarungen.

"Besonders zu beachten ist bei der Versicherung der Deckungsschutz durch die Corona Pandemie"
             

Individuelle Lösungen von erfahrenen Anbietern und günstige Versicherungsprämien zeichnen uns aus.

Die Leistungsbeschreibungen der Betriebsschließungsversicherung  sind nur ein verkürzter Auszug.
Die ausführlichen Leistungsbeschreibungen für Ihre individuelle Absicherung erhalten Sie per Angebot.

Schadenbeispiele für die Betriebsschließungs - Versicherung

Infektion von Mitarbeitern

  • Ein Mitarbeiter infiziert sich mit einem hochansteckenden Virus z.B. Influenza, der Betrieb wird behördlich geschlossen

Covid Infektion

  • Mitarbeiter einer Firma erkranken am ansteckenden Covid 19 Virus. Die anderen Mitarbeiter müssen in Quarantäne. Aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung wird der Betrieb geschlossen.
Salmonellenerkrankung

  • In einem Hotel erkranken Gäste an Salmonellen. Die Gesundheitsbehörden schließen das Hotel zeitweise bis zu einer Freigabe in Form einer Nachkontrolle

FAQ für Betriebsschließungs - Versicherungen
Beratung oder Angebot telefonisch 0800 / 0220100 oder hier per Formular anfordern
Durch Klicken des Buttons werden die in das Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Es besteht ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Wir betreiben kein E-Mail Marketing.
ObjektiVa Versicherungs- u. Finanzierungs- Beratungs- u. Vermittlungs- GmbH
Abaco Versicherungsmakler GmbH

Telefon: 030 / 49962 - 560
Mail: info@objektiva.de
Mail: post@abaco-makler.de
Stolper Str.30b
16540 Hohen Neuendorf
Es gibt noch keine Rezension.
0
0
0
0
0
Geben Sie Ihre Bewertung ab:
Zurück zum Seiteninhalt